Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Taschengeld
Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Richtwerte für Taschengeld:
Alter des Kindes | Prozentsatz |
---|---|
Bis 7 Jahre | 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
7 bis 10 Jahre | 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
10 bis 14 Jahre | 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
14 bis 18 Jahre | 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
Hinweis
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz