Diverse Abgaben

Aufschließungskosten
Betrag: € 520,00

Einheitssatz, lt. Verordnung des Gemeinderates vom 19.11.2025

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich aus Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz; Berechnungslänge: Quadratwurzel aus der Fläche des Bauplatzes in m² Bauklassenkoeffizient: In ganz Hollenstein gilt Bauklasse 2, also beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,25 Einheitssatz: € 520,00

Aufschließungskosten
Betrag: € 520,00

Einheitssatz, lt. Verordnung des Gemeinderates vom 19.11.2025

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich aus Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz; Berechnungslänge: Quadratwurzel aus der Fläche des Bauplatzes in m² Bauklassenkoeffizient: In ganz Hollenstein gilt Bauklasse 2, also beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,25 Einheitssatz: € 520,00

Gebrauchsabgabe

lt. Gebrauchsabgabenverordnung vom 01.01.2025

Gebrauchsabgabe

lt. Gebrauchsabgabenverordnung vom 01.01.2025

Grundsteuer

pro Jahr

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. 2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H. Einhebung erfolgt durch den Gemeinde Dienstleistungsverband Amstetten

Grundsteuer

pro Jahr

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. 2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H. Einhebung erfolgt durch den Gemeinde Dienstleistungsverband Amstetten

Marktstandgebühren

gem. Verordnung des Gemeinderates vom 26.03.2026

Marktstandgebühren

gem. Verordnung des Gemeinderates vom 26.03.2026

Hundeabgabe

Hundeabgabe
Betrag: € 50,00

pro Jahr

Verordnung des Gemeinderates vom 19. November 2025

Hundeabgabe
Betrag: € 50,00

pro Jahr

Verordnung des Gemeinderates vom 19. November 2025

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Betrag: € 250,00

lt. §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential u. auffällige Hunde nach §2 und §3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich €250,-- pro Hund lt. Verordnung des Gemeinderates vom 19. November 2025

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Betrag: € 250,00

lt. §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential u. auffällige Hunde nach §2 und §3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich €250,-- pro Hund lt. Verordnung des Gemeinderates vom 19. November 2025

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,54

pro Jahr

Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2025

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,54

pro Jahr

Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2025

Hundemarke
Betrag: € 3,00

pro Jahr

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 20. Dezember 2016

Hundemarke
Betrag: € 3,00

pro Jahr

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 20. Dezember 2016

Kanalabgaben

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser
Betrag: 3,10 €

pro m² Berechnungsfläche Netto

lt. Kanalgebührenverordnung des Gemeinderates vom 19.11.2025

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser
Betrag: 3,10 €

pro m² Berechnungsfläche Netto

lt. Kanalgebührenverordnung des Gemeinderates vom 19.11.2025

Kanaleinmündungsabgabe
Betrag: € Schmutzwasser 14,20, Regenwasser 7,10

pro m² Berechnungsfläche Netto

Verordnung des Gemeinderates vom 16.12.2024

Kanaleinmündungsabgabe
Betrag: € Schmutzwasser 14,20, Regenwasser 7,10

pro m² Berechnungsfläche Netto

Verordnung des Gemeinderates vom 16.12.2024

Wasserabgaben

Wasseranschlussabgabe
Betrag: € 11,50

pro m² Berecnungsfläche Netto

lt. Wasserabgabenverordnung

Wasseranschlussabgabe
Betrag: € 11,50

pro m² Berecnungsfläche Netto

lt. Wasserabgabenverordnung

Wasserbereitstellungsgebühr
Betrag: € 40,00

pro Jahr
pro m³

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2025

Wasserbereitstellungsgebühr
Betrag: € 40,00

pro Jahr
pro m³

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2025

Wasserbezugsgebühr
Betrag: € 1,70

pro m³ Trinkwasser Netto

Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2025

Wasserbezugsgebühr
Betrag: € 1,70

pro m³ Trinkwasser Netto

Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2025