Diverse Abgaben

Aufschließungskosten
Betrag: € 500,00

Einheitssatz, lt. Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2017

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich aus Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz; Berechnungslänge: Quadratwurzel aus der Fläche des Bauplatzes in m² Bauklassenkoeffizient: In ganz Hollenstein gilt Bauklasse 2, also beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,25 Einheitssatz: € 500,00

Gebrauchsabgabe

lt. Gebrauchsabgabenverordnung vom 21. Dezember 2016

Gebrauchsabgabe 2017.pdf

Gebrauchsabgabe ab 05.01.2017
Mittwoch, 15. Mai 2019

Ansuchen Gebrauchserlaubnis.pdf

Mittwoch, 15. Mai 2019

Abmeldung Gebrauchserlaubnis.pdf

Mittwoch, 15. Mai 2019

Grundsteuer

pro Jahr

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. 2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H. Einhebung erfolgt durch den Gemeinde Dienstleistungsverband Amstetten

Marktstandgebühr - pro Laufmeter
Betrag: € 3,00

pro Laufmeter Marktstand

Hundeabgabe

Hundeabgabe
Betrag: € 40,00

pro Jahr

Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2017

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Betrag: € 250,00

lt. §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential u. auffällige Hunde nach §2 und §3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich €250,-- pro Hund lt. Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2017

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,54

pro Jahr

Hundemarke
Betrag: € 3,00

pro Jahr

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 20. Dezember 2016

Kanalabgaben

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser
Betrag: € 2,90

pro m² Berechnungsfläche Netto

lt. Kanalgebührenverordnung des Gemeinderates vom 24. Februar 2022

Kanaleinmündungsabgabe
Betrag: € Schmutzwasser 14,20, Regenwasser 7,10

pro m² Berechnungsfläche Netto

Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2017

Kanalgebührenordnung2018 HP.pdf

Dienstag, 28. Juni 2022

Wasserabgaben

Wasseranschlussabgabe
Betrag: € 11,50

pro m² Berecnungsfläche Netto

lt. Wasserabgabenverordnung

Wasserbereitstellungsgebühr
Betrag: € 32,00

pro Jahr pro m³

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022

Wasserbezugsgebühr
Betrag: € 1,30

pro m³ Trinkwasser Netto

Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022