Stromkennzeichnung bestätigt: 100 % Ökostrom  

100% erneuerbare Energie                                ohne CO²-Emissionen                                          ohne Atomstrom

Gemäß §§ 78 und 79 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG) sind alle Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern, verpflichtet, auf der Jahresabrechnung, sowie auf Werbematerialien den Primärenergieträgermix als Händlermix auszuweisen. Die Berechnung des Händlermixes ist von den Lieferanten zu dokumentieren und innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres zu erstellen und zur Einsicht bereit zu halten. Die Nachweise über die Energieträger und –mengen sind in der Stromnachweisdatenbank , die von der E-Control verwaltet wird, zu entwerten. (vgl. E-Control 17.10.2018 Stromkennzeichnung-E-Control)


Mit dem Stromkennzeichnungsbericht dokumentiert die E-Control die Überprüfung der Stromkennzeichnungen der Lieferanten. Bereits seit dem Jahr 2001 existiert das System der Stromkennzeichnung in Österreich und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Seit dem Jahr 2015 müssen sämtliche Stromlieferanten, die in Österreich EndkundInnen beliefern, die abgegebene Strommenge zu 100% mit Nachweisen belegen.



Umweltauswirkung der Stromproduktion

CO²-Emissionen:         0,0 g/kWh
radioaktiver Abfall:      0,0 g/kWh
Stromherkunft zu        100% aus Österreich

Stromkennzeichnung

Angaben gemäß § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG sowie der Stromkennzeichnungs-Verordnung für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023:

Der aktuelle Stromkennzeichnungsbericht der E-Control weist die Herkunftsländer der Zertifiktate sowie die Stromzusammensetzung (z.B. 100% saubere Energie) der einzelnen Energieanbieter aus. Die Herkunftsnachweise stammen zu 100 % aus Österreich.