Bauen und Wohnen in Hollenstein
Bauangelegenheiten:
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen ist es wichtig, dass Sie sich bei uns im Gemeindeamt erkundigen.
Viele Bauvorhaben bedürfen einer bautechnischen Begutachtung durch den Bausachverständigen und einer Bewilligung durch die Baubehörde.
Die Bauvorhaben werden in bewilligungs-, anzeige- und meldepflichtige bzw. bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Bauvorhaben unterteilt.
Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
07445/218-18, evelyn.gratzer@hollenstein.at
Für unsere Häuslbauer gibt es seitens der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs eine Baubehilfe - 25% der Aufschließungskosten werden zurückerstattet. Der Beschluss erfolgt im Gemeinderat.
Die Förderungsrichtlinien finden Sie unter
https://hollenstein-ybbs.gv.at/foerderungen
Es werden lediglich jene freien Objekte / Wohnungen veröffentlicht, die der Gemeinde zu diesem Zweck bekannt gegeben wurden.
- Langfeldsiedlung 747m², aufgeschlossen, Tel: 07445/5574
- Langfeldsiedlung 747m², aufgeschlossen Tel. 0660/3454247
- Langfeldsiedlung 719 m² aufgeschlossen, Tel: 0664/6245979
- Steinhausgründe
- Lusgründe
Keine Garantie auf Vollständigkeit!