Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion