Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Niederösterreichische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der niederösterreichischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus Standesamtliche Leistung
Landesklinikum Amstetten
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Hainburg an der Donau
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Horn
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Klosterneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Korneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Universitätsklinikum Krems an der Donau
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Vereinbarung): 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse über die Geburt informiert.
  • Bei unehelichen Kindern wird auch im Geburtsstandesamt die gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt und automatisch an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Landesklinikum Lilienfeld
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Eltern erhalten im Krankenhaus zwei Merkblätter
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus eingescannt und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Melk
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mistelbach
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mödling
  • Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus (Babypoint) vorhanden
  • Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys müssen mitgebracht werden
  • Folgende Unterlagen können direkt im Babypoint angefordert werden:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Nähere Informationen zum Babypoint
Landesklinikum Neunkirchen
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Scheibbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Verheiratete Paare, bei denen kein zwingender Kontakt mit dem Standesamt erforderlich ist (z.B. weil keine Namensbestimmung erfolgt):
    • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
    • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
    • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Eltern können diese dann von dem Krankenhauspersonal abholen):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Thaya
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Übergabe noch während des stationären Aufenthaltes):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus kopiert und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Wiener Neustadt
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Zwettl
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion