Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Landesverwaltungsgericht Kärnten

LvWG-Kaernten

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen. 

Präsidium

Präsident: Mag. Armin Ragoßnig
Vizepräsidentin: Dr. Tanja Koenig-Lackner

Adresse

Landesverwaltungsgericht Kärnten
Fromillerstraße 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Kontakt

Telefon: +43 463 54350
Fax: +43 463 54350-29
E-Mailpost@lvwg-ktn.gv.at 
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Rechtsgrundlagen

Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) – LGBl. 55/2013

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion