Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Landesverwaltungsgericht Kärnten
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Präsidium
Präsident: Mag. Armin Ragoßnig
Vizepräsidentin: Dr. Tanja Koenig-Lackner
Adresse
Landesverwaltungsgericht Kärnten
Fromillerstraße 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontakt
Telefon: +43 463 54350
Fax: +43 463 54350-29
E-Mail: post@lvwg-ktn.gv.at
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Rechtsgrundlagen
Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) – LGBl. 55/2013
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion