Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion