Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Start des regulären Betriebs der ID Austria

Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Am 5. Dezember 2023 startete der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endete am 4.12.2023.
  • Seit diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg?

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.

Haben Sie noch keine ID Austria?

  • Die Ausstellung einer ID Austria ist seit Beginn der Pilotphase möglich. Dafür ist ein Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.

Stufen der ID Austria

ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion

ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.

Was ist die ID Austria?

Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.

ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Mit Ihrer ID Austria können Sie sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.

Eine ID Austria. Endlose Anwendungen.

200 digitale Anwendungen sind schon dabei und es werden noch mehr. Mit Ihrem digitalen Ausweis können Sie Anwendungen diverser Behörden und auch der Wirtschaft verwenden. Neue Services werden laufend angebunden.

ID Austria Digitale Behördenservices

Digitale Behördenservices:
Digitale Amtswege können Sie direkt mit der App „Digitales Amt“ oder über die Website oesterreich.gv.at durchführen und das rund um die Uhr. Erledigen Sie ausgewählte Amtswege komfortable online wie z.B. An- und Abmeldung des Hauptwohnsitzes. Alle digitalen Amtsservices auf einen Blick finden Sie unter Online-Services.

Für Unternehmen stehen zahlreiche digitale E-Government-Anwendungen auf usp.gv.at bereit.

ID Austria Elektronische Unterschrift

Elektronische Unterschrift:
Unterschreiben Sie digitale Dokumente ganz einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).
Mit der ID Austria können Sie, wie mit der Handy-Signatur, z.B. Verträge, Rechnungen, Kündigungen oder Formulare (im PDF-Format) rechtssicher elektronisch unterschreiben und weiterleiten. Die Empfängerin/der Empfänger kann die Unterschrift einfach überprüfen. Mehr Information finden Sie unter PDF-Signatur.

ID Austria Elektronisches Postamt

Elektronisches Postamt:
Mit der elektronischen Zustellung landen behördliche Schriftstücke in einem elektronischen Postfach statt im Briefkasten. Bürgerinnen/Bürger können ihre Nachrichten ortsunabhängig und rund um die Uhr online abrufen. Ganz egal, ob Strafregisterauszug oder Meldezettel - mit der elektronischen Zustellung funktionieren der Versand und die Abholung von wichtigen Dokumente noch bequemer und natürlich streng vertraulich. Weitere Details finden Sie unter Elektronische Zustellung.

Tipp

Mit Ihrer ID Austria reicht ein einziger Anmeldevorgang aus, um zahlreiche behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt. 

ID Austria Digitale Ausweise

Digitale Ausweise:
ID Austria ist die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen. Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt.
Wichtig: Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

Hilfe & Kontakt

Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?
Kontaktieren Sie unsere Serviceline unter +43 50 233770, erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt