Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Landesverwaltungsgericht Steiermark
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder von den Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Präsidium
Präsident: Mag. Verena Ennemoser
Vizepräsidentin: HR Dr. Monika Drexel
Adresse
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3
8010 Graz
Kontakt
Telefon: +43 316 8029-0
Fax: +43 316 8029-7215
E-Mail: lvwg@lvwg-stmk.gv.at
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Rechtsgrundlagen
Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (StLVwGG) – LGBl. 57/2013
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion