Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Geschworene
Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.
Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.
Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.
Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.
Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
