Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Sucht und Recht
In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
- "Illegale" Drogen
- Neue Psychoaktive Substanzen
- Verbotene Handlungen
- Grundsatz "Therapie statt Strafe"
- Gesundheitsbezogene Maßnahmen
- Suchtmittel-Datenevidenz
Aktuelle Informationen über Sucht und Recht, verbotene Handlungen, Grundsatz "Therapie statt Strafe", gesundheitsbezogene Maßnahmen etc.
Tipp
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen zu Rauchen und Alkohol für Jugendliche in den einzelnen Bundesländern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion