Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Achtung
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
- EU- und EWR-Bürgerinnen/EU- und EWR-Bürger:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldebescheinigung (spätestens drei Monate nach der Niederlassung in Österreich)
- Drittstaatsangehörige:
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Leitfaden "Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" (→ WKO)
- Berufsverband der Selbstständigen 24-Stunden-Pfleger und -Betreuer in Österreich (→ Pflegeverband)
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft