Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.

Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Gewerbeanmeldung

2. Finanzamt – Anzeige

3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Achtung

Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft