Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Last update: 19.08.2025
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