Rechtsschutzbeauftragter
Rechtsschutzbeauftragte (RSB) haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier RSB:
- RSB nach der Strafprozessordnung (StPO)
- RSB nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- RSB nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- RSB nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)
Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung
Die/der RSB nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der RSB prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
- verdeckten Ermittlungen,
- optischen oder akustischen Überwachungen von Personen oder
- Verfahren, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde,
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine/ein RSB für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz
Die/der RSB nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz
Die/der RSB nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und wird vom Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
