Soziale Sprechstunde der Volkshilfe Hollenstein
Besonderer Hinweis auf die Hilfe bei der Beantragung des NÖ Wohnkostenzuschuss und NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
- Unbedingt Einkommensnachweise mitbringen (alle Hauptwohnsitze im Haushalt)
- Für Betreuungsscheck unbedingt auch Pensionsnachweis mitnehmen bzw. Pflegestufe 3 nachweisen
- Beantragung auch unter Pflegestufe 3 möglich, wenn eine Ärztliche Demenzbestätigung vorgelegt wird.
Vielen Dank!