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Soziale Sprechstunde der Volkshilfe Hollenstein

Besonderer Hinweis auf die Hilfe bei der Beantragung des NÖ Wohnkostenzuschuss und NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 

- Unbedingt Einkommensnachweise mitbringen (alle Hauptwohnsitze im Haushalt) 

- Für Betreuungsscheck unbedingt auch Pensionsnachweis mitnehmen bzw. Pflegestufe 3 nachweisen

- Beantragung auch unter Pflegestufe 3 möglich, wenn eine Ärztliche Demenzbestätigung vorgelegt wird. 


Vielen Dank!