Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.
Beispiele für Siedlungsabfälle sind:
- Hausmüll
- Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
- Speiseöle- und fette
- Bestimmte Reinigungsmittel
- Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
- Bekleidung und Textilien
- Altpapier
- Glas
- Sperrmüll
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie