Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Ausländergrunderwerb
- Allgemeines zum Ausländergrunderwerb
- Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten
- Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Angehörige von EU-Mitgliedstaaten)
Aktuelle Informationen über Ausländergrunderwerb, Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion