Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Von Amts wegen
Sinnverwandter Begriff: ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
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