Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Von Amts wegen

Sinnverwandter Begriff: ex officio

Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

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