Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.

Kindergärten

Nutzen Sie die Kindergarten-Voranmeldung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Allgemeines

Längst schon sind Kindergärten zu pädagogisch wertvollen Institutionen mit einem vielfältigen Angebot geworden.

Die Regelung der Rahmenbedingungen für Kindergärten fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Anzahl, Öffnungszeiten und Kosten können daher unterschiedlich sein.

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos eingeführt (beitragsfreier Pflichtkindergarten).

Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus:

Initiativen der Bundesländer zum beitragsfreien Kindergartenbesuch

Burgenland

Keine Elternbeiträge für den halb- oder ganztägigen Besuch der 0- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Kärnten

Refundierung von 100 Prozent der durchschnittlichen Elternbeiträge für den halb- oder ganztägigen Besuch der 1- bis 5-Jährigen bzw. bis zur Erreichen der Schulpflicht in elementaren Bildungseinrichtungen

Niederösterreich

Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Besuch der 0- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Oberösterreich

Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Besuch der 2,5- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Salzburg Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Besuch der 3- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Tirol

Keine Elternbeiträge für den halbtägigen Besuch der 4- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Wien

Keine Elternbeiträge für den ganztägigen Besuch der 0- bis 6-Jährigen in elementaren Bildungseinrichtungen

Hinweis

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Betreiberorganisation Ihres Kindergartens. Die Stadt Wien bietet auf ihren Seiten für Eltern und Kinder, die keinen Hauptwohnsitz in Wien haben, Informationen zur weiterhin geltenden Beitragsverpflichtung an.

Um die Kosten der Kinderbetreuung abdecken zu können, gibt es die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Kinderbetreuungsbeihilfe zu erhalten.

Bezüglich weiterer Unterstützungsmöglichkeiten wenden Sie sich auch an das zuständige Gemeindeamt bzw. Magistrat.

Der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 20 Stunden pro Woche) ist für Kinder, die bis zum 31. August fünf Jahre alt geworden sind, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von maximal fünf Wochen in Anspruch genommen werden.

Ausgenommen sind jene Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen, denen aus unterschiedlichen Gründen (Erkrankung, schwere Behinderung, entlegener Wohnort etc.) ein Kindergartenbesuch nicht zumutbar scheint oder die sich in häuslicher Betreuung bzw. Tageselternbetreuung befinden. Die Befreiung von der Besuchspflicht erfordert einen schriftlichen Antrag der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen und hat in Abwägung des Rechts des Kindes auf Bildung, der berechtigten Interessen der Eltern bzw. sonstigen mit der Obsorge betrauten Personen sowie der durch den Einrichtungsbesuch verursachten Belastungen für das Kind zu erfolgen.

Auf folgende Kriterien sollte bei der Auswahl eines geeigneten Kindergartenplatzes geachtet werden:

  • Das pädagogische Konzept sollte mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen
  • Standort und Öffnungszeiten müssen den persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden
  • Die Größe der Gruppe muss auf eine individuelle Betreuung und altersgemäße Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung jedes einzelnen Kindes abgestimmt sein
  • Die Räume sollten hell und freundlich sein – ein Garten bzw. eine Grünfläche und ein im Freien befindlicher Spielplatz sind von Vorteil

Sie haben die Wahl zwischen:

Öffentliche Kindergärten

Die Anmeldung für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten erfolgt zumeist am zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat, in manchen Fällen auch im Kindergarten selbst.

In einigen Gemeinden bzw. Städten sind die Beiträge entsprechend dem Einkommen der Eltern sozial gestaffelt.

Achtung

Die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien liegt im November und Dezember (für das jeweils nächste Kindergartenjahr). Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind online, per E-Mail, Fax, Post oder persönlich in den Servicestellen der Kindergärten anzumelden. Bei dieser Gelegenheit können auch Wünsche bezüglich des Standortes und Angebotes bekannt gegeben werden.

Für Eltern, die unter dem Jahr einen Betreuungsplatz benötigen, ist eine Anmeldung jederzeit möglich. In den Servicestellen der Wiener Kindergärten sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in solchen Fällen bemüht, eine sofortige Unterbringung zu ermöglichen.

In Wien besteht die Möglichkeit einer Online-Kindertagesheim-Anmeldung für einen Platz in einer städtischen Krippe, einem Kindergarten oder Hort.

Weiterführende Links

Private Kindergärten

Wenn Sie Ihr Kind in einem privaten Kindergarten unterbringen möchten, ist es am besten, sich die infrage kommenden Kindergärten persönlich anzusehen und ein Gespräch mit der Leiterin/dem Leiter zu führen.

Die Anmeldung erfolgt entweder im Kindergarten selbst oder bei der jeweiligen Trägerorganisation.

Betriebskindergärten

Betriebskindergärten sind im oder in der Nähe des Betriebes angesiedelt und stehen den Kindern der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Verfügung.

Wenn Sie die Einrichtung eines Betriebskindergartens anregen möchten, nehmen Sie mit der Betriebsrätin/dem Betriebsrat, der Personalvertretung bzw. den Verantwortlichen Ihres Betriebes Kontakt auf.

Tipp

Sprechen Sie mit Kolleginnen/Kollegen über deren Bedarf an einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. kontaktieren Sie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Nachbarfirmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt