Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion