Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt. 

Weiterführende Links

Ausschuss der Regionen (→ AdR)

Rechtsgrundlagen

Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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