Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Behörde
Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.
Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).
Hinweis
Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.
Eine Abfragemöglichkeit für Adressen verschiedenster Behörden findet sich auf oesterreich.gv.at.
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