Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Die eigene Website
- Domain
- Bilder, Videos, Musik auf der eigenen Website
- Impressum und Offenlegung
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Domain
Domains können bei einem Provider angemeldet werden. Die meisten Provider bieten eine Abfragemöglichkeit an, mit der festgestellt werden kann, ob der gewünschte Domainname noch frei ist. Handelt es sich um eine Domain mit der Endung .at, können Sie auch auf der Website der Österreichischen Domain-Registry (NIC.at) nachschauen, ob der gewünschte Domainname schon vergeben ist.
Eine Übersicht der österreichischen Provider findet sich auf den Seiten der ISPA (Internet Service Providers Austria).
Bilder, Videos, Musik auf der eigenen Website
Bilder, Videos und Musik sind urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich dürfen diese daher nur mit Zustimmung der Herstellerin/des Herstellers ins Internet gestellt werden.
Selbst gemachte Fotos, auf denen anderen Personen abgebildet sind, dürfen unter Umständen nur mit Zustimmung der Abgebildeten/des Abgebildeten veröffentlicht werden.
Bei der Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger (AKM) können die nötigen Rechte an einem Musikstück erworben werden, um es auf die eigene Website zu stellen.
Impressum und Offenlegung
Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.
Umgangssprachlich werden die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet!
Nähere Informationen zur Impressumspflicht finden sich auf USP.gv.at.
Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen "großen" und "kleinen" Websites unterschieden. Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine "kleine Website". Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf
- Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
- Unternehmensgegenstand,
- Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers.
Tipp
Nähere Informationen zur Offenlegungspflicht von "großen Websites" und zur Impressumspflicht für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.
Weitergehende Angaben müssen gemacht werden, wenn die Website – auch nur indirekt – kommerziellen Zwecken dient.
Weiterführende Links
- Österreichische Domain-Registry (→ NIC.at)
- ISPA (→ Internet Service Providers Austria)
- Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger (→ AKM)
- → IKT-Sicherheitsportal
- Eigene Website, Blog und Profil (→ IKT-Sicherheitsportal)
- Leitfaden: Das neue Arbeiten im Netz (→ WerdeDigital.at)
Rechtsgrundlagen
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Mediengesetz (MedienG)
- Gewerbeordnung (GewO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion