Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe
- Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
- Erteilung von Weisungen
- Anordnung der Bewährungshilfe
- Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
Aktuelle Informationen über bedingte Entlassung, Erteilung von Weisungen, Bewährungshilfe etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion