Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Verbot von Wildtierbörsen
Seit 1. April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.
Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.
Weiterhin erlaubt bleibt
- der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
- der Tausch bei Tauschbörsen.
Rechtsgrundlagee
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz