Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Verbot von Wildtierbörsen

Seit 1. April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.

Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

Weiterhin erlaubt bleibt

  • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
  • der Tausch bei Tauschbörsen.

Rechtsgrundlagee

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz