Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Grundbuchseinsicht
In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.
- Allgemeines zur Grundbucheinsicht
- Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht
- Einsichtnahme bei Notaren
- Grundbuchabfrage über das Internet
Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion