Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

Für bestimmte pflegende Angehörige, die eine Versicherte/einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, besteht in der Krankenversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz