Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Rasenmähzeiten im Burgenland

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Weichselbaum 

keine Vorgaben 

 

 

 

Weiden am See 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Weiden bei Rechnitz

Empfehlung Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und Gartengeräten im Ortsgebiet   erlaubt:
  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 17 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertagen
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Weppersdorf 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Wiesen Verordnung Betrieb von Rasenmähern sowie die Verwendung bzw. der Betrieb von sonstigen lärmerregenden Arbeitsgeräten 

verboten:

  • Sonn- und Feiertagen
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Wiesfleck keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Wimpassing an der Leitha 

keine Vorgaben