Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Begriffe mit E

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Einspruch

Allgemein bedeutet Einspruch Einwand, Widerspruch und Protest gegen etwas.

In der Amtssprache ist damit ein Rechtsmittel gemeint.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion