Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Studienbeitrag
Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:
- bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
- bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet
Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.
Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.
Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion