Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Lenkberechtigung für Quads und ATVs
Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.
Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
- Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
- Leermasse von maximal 425 kg,
- Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
- Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
- Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
- Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
- mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
- Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
- aller Quads und ATVs.
- Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
- die als Zugmaschine eingestuft sind und
- deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Achtung
Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,
- einen Sturzhelm zu tragen,
- eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und eine Warnbekleidung mitzuführen,
- auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
- in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie