Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Allgemeines zur Sozialversicherung
Die Sozialversicherung bietet Leistungen der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung an.
Trotz dieser Aufteilungen existiert durch das "Allspartenservice" die Möglichkeit, sich mit jedem Anliegen an die nächste Kundendienststelle eines Sozialversicherungsträgers zu wenden.
Weiterführende Links
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Letzte Aktualisierung: 6. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz