Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Visum

Sinnverwandter Begriff: Einreisetitel, Sichtvermerk

Das Visum ist ein Einreisetitel für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Drittstaatsangehörige (nicht EU/EWR-Bürgerinnen/EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen/Schweizer), die nach Österreich reisen, ohne sich hier niederzulassen, benötigen in der Regel ein Visum.

Weitere Informationen

Visum für Österreich

Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion