Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Jugendstraftat

Eine Jugendstraftat ist eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren begangen wird.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion