Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Schülertransporte

Allgemeine Informationen

Schülertransporte gemäß dem Kraftfahrgesetz können mit Pkw oder mit Omnibussen durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Um einen Schülertransport lenken zu dürfen, benötigt man jedenfalls die Lenkberechtigung für die betreffende Klasse. Weiters muss die Vertrauenswürdigkeit (keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften in den letzten fünf Jahren) der Antragstellerin/des Antragstellers gegeben sein.

Daneben ist Folgendes notwendig:

  • Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen einen Schülertransportausweis
  • Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen entweder einen Schülertransportausweis oder die Eintragung des Unionscodes "95" im Führerschein.

Schülertransportausweis

Der Schülertransportausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.

Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen für den Ausweis:

  • Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens drei Jahren
  • Außerhalb der Probezeit
  • Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt

Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen für den Ausweis:

  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:

Verfahrensablauf

Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Schülertransportausweis bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.

Erforderliche Unterlagen

  • (Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
  • Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
  • Kopie des Führerscheins
  • Zusätzlich für Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B den Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden

Kosten

  • Antragsgebühr: 14,30 Euro
  • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
  • Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro
  • Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie