Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen
Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten. Informationen dazu finden sich in der EU-Bezugsdatenbank (→ Species+) zum Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Weiterführende Links
- Geschützte Tiere und Pflanzen
- Artenschutzrechtliche Beschränkungen für Tiere und Pflanzen (→ BMF)
- Tiere oder Pflanzen mitnehmen (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion