Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Offizialprinzip

Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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