Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Selbstversicherung
Personen, die vom System der Pflichtversicherung nicht erfasst sind, können eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Dadurch erhalten auch sie einen Versicherungsschutz.
Es gibt mehrere Arten der Selbstversicherung:
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Personen ohne Pflichtversicherung und ohne Anspruchsberechtigung sowie für Freiberuflerinnen/Freiberufler mit Wahlmöglichkeit
- Frewillige Selbstversicherung (Studierende)
- Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung für anschließende Weiterversicherung
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion