Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Konkurs

Sinnverwandter Begriff: Konkursverfahren

Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren der kostensparenden Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldnerinnen/Schuldner. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung des Vermögens auf die Gläubigerinnen/die Gläubiger.

Hinweis

Der Begriff "Insolvenzverfahren" umfasst als Überbegriff sowohl Konkurs- als auch Sanierungsverfahren.

Schuldnerinnen/Schuldner können sein:

  • Juristische Personen
  • Natürliche Personen ("Privatkonkurs")

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Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion