Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Konkurs
Sinnverwandter Begriff: Konkursverfahren
Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren der kostensparenden Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldnerinnen/Schuldner. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung des Vermögens auf die Gläubigerinnen/die Gläubiger.
Hinweis
Der Begriff "Insolvenzverfahren" umfasst als Überbegriff sowohl Konkurs- als auch Sanierungsverfahren.
Schuldnerinnen/Schuldner können sein:
- Juristische Personen
- Natürliche Personen ("Privatkonkurs")
Ausführliche Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Konkursverfahren" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion