Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren
- L17 – Allgemeines
- L17 – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)
- L17 – Grundausbildung in der Fahrschule
- L17 – Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten
- L17 – Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges
- L17 – Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson
- L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule
- L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung
- L17 - Nach der praktischen Fahrprüfung
Aktuelle Informationen zu L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren, Grundausbildung in der Fahrschule, Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson, Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges etc.
Letzte Aktualisierung: 21. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion