Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Hinweis
Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
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