Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Ratenkauf
Sinnverwandte Begriffe: Ratenzahlung, Teilzahlung, Warenkredit
Zur Finanzierung von Konsumgütern bieten einige Unternehmen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Vor allem im Möbel- und Versandhandel können Ratenkäufe vereinbart werden. Die Konsumentinnen/die Konsumenten bekommen die Ware sofort und können den Kaufpreis in Raten abzahlen. Der Ratenkauf entspricht einem Kredit; daher müssen Konsumentinnen/Konsumenten bei Ratenkäufen auch Zinsen zahlen.
Ein Vertrag über den Ratenkauf bzw. Warenkredit muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abgeschlossen werden. Die Warenkreditgeberin/der Warenkreditgeber muss die Konsumentin/den Konsumenten vor Vertragsabschluss über die Kreditkonditionen informieren und ihre/seine Bonität prüfen.
Achtung
Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Eigentum an der Ware beim Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument kann die Ware nicht weiterverkaufen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion