Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung

Allgemeine Informationen

Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.

Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.

Voraussetzungen

Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro

Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

§ 28 Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Führerscheinantrag

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie