Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Leben in der Gemeinde Maishofen
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Rasenmähen
zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Maishofen, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.
Der Leinen- oder Maulkorbzwang gilt nicht, wenn
- das Mitführen eines Hundes eine solche Beschränkung ausschließt (z.B. bei Hunden im Einsatz mit Sicherheitsorganen, Lawinensuchhunden, Jagdhunden, Assistenzhunden).
- ein Nachweis mitgeführt wird, dass der Hund sich in einer Ausbildung zu einem so eingesetzten Hund befindet.
Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde , außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.
Hundekot
Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass Hunde öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Gehwege, Verkehrsinseln udgl.) und öffentliche oder allgemein zugängliche Park- und Pflanzenanlagen sowie allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze, udgl. nicht durch Hundekot verunreinigen.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Bauhof
Telefon: +43 6542 68213
Fax: +43 6542 68213 31
Öffnungszeiten:
- Mittwoch
- 16 bis 18 Uhr
- Freitag
- 15 bis 18 Uhr
- erster Samstag im Monat
- 9 bis 11 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeinde Maishofen
Anton-Faistauer-Platz 7
5751 Maishofen
Telefon: +43 6542 68213
Fax: +43 6542 68213-31
E-Mail: gemeinde.maishofen@salzburg.at
Amtsstunden:
- Montag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
- Dienstag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion