Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Aufenthaltstitel für Österreich
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht) - "Niederlassungsbewilligung"
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Künstler“
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Forscher“
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - "Familienangehöriger"
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte"
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Blaue Karte EU"
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Daueraufenthalt – EU"
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Brexit – Aufenthaltstitel Art. 50 EUV"
Nähere Auskünfte bei Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) erhalten Sie auch Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Hotline +43-59 133 90 7231 des Bundesministeriums für Inneres.
Aktuelle Informationen über Aufenthaltstitel für Österreich, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt – EU etc.
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion