Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.

Überlegungen vor Kreditaufnahme

Die Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer gehen mit einem Kreditvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein. Eine Änderung der eigenen wirtschaftlichen Situation durch einen möglichen Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes muss mit einkalkuliert werden.

Für die Leistungen der Kreditgeberin/des Kreditgebers sind Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen, Gebühren und Spesen zu bezahlen. Außerdem müssen Gebühren an den Staat bezahlt werden.

Die Kreditkosten sind je nach Vermögenssituationen oder eingebrachten Kreditsicherheiten verhandelbar.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion