Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Allgemeines zu den Gleichbehandlungskommissionen

Zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots sind die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet.

Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion