Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Bundesversammlung
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.
Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.
Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:
- Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
- Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
- Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
- Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
- Beschluss über eine Kriegserklärung
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
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