Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Bundesversammlung

Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.

Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.

Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:

  • Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
  • Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
  • Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
  • Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
  • Beschluss über eine Kriegserklärung  

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) 

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion