Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Therapiekostenersatz
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.
Hinweis
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
- Krankenversicherungsträger (→ SV)
- Die zuständige Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Eventuell ein ärztliches Gutachten
- Rechnung über Therapiekosten
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz